Stadt Troisdorf - Kriegsdorf - Im Schonsfeld
 

Grunderwerb und Vertragsabwicklung

Hier finden Sie Einzelheiten zum Grunderwerb und der weiteren Vertragsabwicklung.

Der Kauf
Grundstückspreis:
250,00 EUR/m² bei Einfamilienhausgrundstücken und
230,00 EUR/m² bei Doppelhausgrundstücken,
jeweils einschließlich Erschließung, Kanalbaukostenzuschuss und landschaftspflegerischer Ausgleichsmaßnahmen. Es ist ein Vermessungskostenanteil (maximal 1.500,00 Euro) zu übernehmen. Zu Fragen des Kanalbaukostenzuschusses wenden Sie sich bitte an den Abwasserbetrieb Troisdorf (ABT), Poststr. 105, 53840 Troisdorf, Kundenberater Herr Bröhl oder Kundenberaterin Frau Belle unter 02241/888-265, belles@stadtwerke-troisdorf.de.

Ein Verkauf des Grundstückes bis zur Erfüllung der Bauverpflichtung (Schlussabnahme) ist nur mit Zustimmung der Stadt Troisdorf möglich.

Zahlungsabwicklung
Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb von vier Wochen ab dem auf die Beurkundung folgenden Tag und in einer Summe auf ein Konto der Stadt Troisdorf einzuzahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Fälligkeitszinsen i. H. v. 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz erhoben.

Bebauungsverpflichtung
Das Grundstück ist innerhalb von zwei Jahren, gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses, zu bebauen. Mit den Bauarbeiten ist innerhalb eines Jahres ab Vertragsabschluss zu beginnen. Wird die Bebauungsverpflichtung nicht erfüllt, ist die Stadt berechtigt, gegen Erstattung von Kaufpreis und Vermessungskosten vom Vertrag zurückzutreten. Zur Absicherung dieses Rechtes wird eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen.

Nähere Hinweise zur Zulässigkeit der Bebauung erhalten Sie beim Planungsamt im Rathaus Kölner Str. 176, III. Stockwerk, Zimmer 320 bei Herrn Gödeke, Tel. 900-623.

Grundstücksbeschaffenheit
Das Grundstück wird in gegenwärtigem Zustand veräußert/übertragen, ohne Gewähr für einen bestimmten Flächeninhalt und ohne Haftung für sichtbare oder unsichtbare Sachmängel, Besitz, Nutzen, Gefahren und Lasten gehen mit Rechtswirksamkeit des Vertrages auf den Erwerber über.

Versickerung des Niederschlagswassers auf dem privaten Grundstück
Es besteht die gesetzliche Pflicht, auf privatem Grund anfallendes Niederschlagswasser versickern zu lassen. Bei kleineren Grundstücken müssen die künftigen Eigentümer unter Umständen verpflichtet werden, mit anderen Eigentümern eine Versickerung durchzuführen.
Fragen hierzu beantwortet die

Kundenberatung des Abwasserbetriebs Troisdorf
Poststr. 105
53840 Troisdorf
Tel. 02241/888-123
Fax: 02241/888-150
E-Mail infocenter@abwasserbetrieb-troisdorf.de
Internet: http://www.abwasserbetrieb-troisdorf.de

Hausanschlüsse
Anschlusskosten für Strom, Gas, Wasser, Telefon, Kabelfernsehen usw. gehen zu Lasten des Erwerbers (siehe oben).

Vertrags- und Vermessungskosten
Alle in diesem Zusammenhang mit der Kaufvertragsabwicklung entstehenden Kosten wie Notarkosten oder Grundbuchgebühren, Grunderwerbssteuer etc. sind vom Erwerber zu zahlen. Die anteiligen Vermessungskosten sind ebenfalls von dem Erwerber zu tragen.

Kontakt · Impressum