Stadt Troisdorf - Kriegsdorf - Im Schonsfeld
 

Vergabe & Verfahren

Verfahren der Grundstücksvergabe
Für Ihre Bewerbung bedienen Sie sich bitte der Vordrucke, die Sie vollständig ausgefüllt in Papierform an die Stadt Troisdorf, Bauordnungs- und Liegenschaftsamt, Sachgebiet Verwaltung, Kölner Str. 176, 53840 Troisdorf, senden oder persönlich dort abgeben (Rathaus Kölner Str. 176, 53840 Troisdorf, III. Stockwerk, Zimmer 304). Eine Bewerbung via Internet ist leider nicht möglich.

Über Ihre Bewerbung entscheidet der Rat der Stadt Troisdorf auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses in jeweils nicht-öffentlicher Sitzung. Die beiden Gremien tagen mehrmals jährlich.

Die mögliche Vergabe erfolgt in den darauffolgenden Ausschusssitzungen.

Bewerbung für Kriegsdorf-Schonsfeld mit Finanzierungsübersicht (PDF 655 kB)

Vergabekriterien: Kinderfreundlichkeit in Troisdorf
Es gilt der Grundsatz, dass nur an Privatpersonen verkauft wird. Nur 8 Doppelgrundstücke im Baufeld J werden an Bauträger vergeben. Jeder Bewerber kann nur ein, im Bereich der Einfamilienhäuser in Einzelfällen auch zwei Grundstücke erhalten. Sofern zwei Grundstücke im Einfamilienhaus-bereich erworben werden, wird nur die Erstellung eines Einfamilien-wohnhauses erlaubt (also kein Doppelhaus).

Folgende Ausschluss-Kriterien gelten:
a) Keine Eigennutzung
b) Nichtbeibringung einer Finanzierungszusage

Bei allen Kaufverträgen gilt die Bauverpflichtung binnen zwei Jahren.

Bei Mehrfachbewerbungen auf ein Grundstück wird die Vergabe nach dem Grundsatz erfolgen, dass Familien mit Kindern bevorzugt werden. Liegen Mehrfachbewerbungen auf ein Grundstück von Familien mit Kindern vor, entscheidet die Zahl der Kinder, ist diese auch gleich, entscheidet die Bauausführung (Niedrigenergiehaus unter gesetzlichem Mindeststandard wird bevorzugt).

Liegt bei den Bewerbungen für ein Grundstück keine Familienbewerbung mit Kindern vor, soll nur die Art der Bauausführung (Niedrigenergiehaus unter gesetzlichem Mindeststandard wird bevorzugt) den Ausschlag geben. Der Rat kann von den vorgenannten Grundsätzen abweichen.

Der Rat der Stadt ist nicht verpflichtet, seine Entscheidung zu begründen. Im Anschluss an die Sitzung werden Sie so schnell wie möglich über das Ergebnis informiert. Im Falle einer Zusage erhalten Sie dann auch eine zusätzliche Information über den weiteren Verfahrensweg. Bitte beachten Sie, dass es sich nicht um eine Ausschreibung nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) handelt, sondern lediglich um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

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