Stadt Troisdorf - Kriegsdorf - Im Schonsfeld
 

Der Bebauungsplan

Die Stadt Troisdorf hat im Bebauungsplan K 74, Blatt 4, die städtebauliche Ordnung des Gebietes festgelegt. Der Plan ist seit dem 13. November 2007 rechtskräftig. Für das Gebiet ist zugleich auch eine Gestaltungssatzung aufgestellt worden, die Vorschriften zur Gestaltung der baulichen Anlagen enthalten. Sie ergänzen die Bebauungsplanfestsetzungen über die örtlichen Erschließungsflächen, die Grünflächen sowie Art und Maß der baulichen Nutzung.

Das Gesamtgebiet besteht aus einzelnen Baufeldern, auf denen nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Einzel- oder Doppelhäuser in unterschiedlichen Höhen und mit unterschiedlichen Dachformen möglich sind.

Die überbaubaren Grundstücksflächen, die so genannten Baufenster, gehen von kompakten, tradierten ländlichen Bauformen aus, die auch im Interesse eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden liegen und eine energieeffiziente Hüllfläche des Gebäudes schaffen. Sie sind daher auf eher rechteckige oder quadratische Gebäudegrundflächen zugeschnitten und lassen nur in begrenztem Umfang Gebäudeflügel zu. Garagen und Carports sind innerhalb der Baufenster oder rückwärtig bis 3 m hinter der Baugrenze zulässig.

Bebauungsplan 5. BA

Bebauungsplan 5. BA (2607 kB)

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